Gemäß § 2 K-LMG 1998 idgF. obliegen folgende Aufgaben dem Landesmuseums für Kärnten:
a) Die Sammlung, Bewahrung und Erschließung von Sammlungsexponaten von besonderer geistes- oder naturwissenschaftlicher oder sonstiger kultureller Bedeutung für das Land Kärnten (museale Aufgaben);
b) die Besorgung wissenschaftlicher Forschungsaufgaben, die von besonderer geistes- oder naturwissenschaftlicher oder sonstiger kultureller Bedeutung für das Land Kärnten sind (wissenschaftliche Forschungsaufgaben).